FAQ Modellversuch

Unter einem bedingungslosen Grundeinkommen verstehen wir ein Einkommen, das die politische Gemeinschaft bedingungslos jedem ihrer Mitglieder gewährt. Es soll:

  • die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,

  • einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie

  • ohne Bedürftigkeitsprüfung und

  • ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden.

Das Grundeinkommen soll dazu beitragen, den individuellen Freiheitsspielraum zu vergrößern, Armut und soziale Notlagen zu beseitigen, sowie die Ent­wick­lungs­chancen jedes Einzelnen und die soziale und kulturelle Situation im Gemein­wesen nachhaltig zu verbessern.

Mit dem Modellversuch wollen wir alle Aspekte, die ein Grundeinkommen betreffen, wissenschaftlich begleitet beleuchten. Für eine konkrete Finanzierungsvariante setzen wir uns daher nicht ein - wir wollen die Diskussion darüber eröffnen.

Was die Höhe angeht, muss ein bedingungsloses Grundeinkommen die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Dabei orientieren wir uns an der Armutsrisikogrenze.

Unser Modellversuch wird das BGE anhand verschiedener Varianten der Negativen Einkommensteuer testen, weil sich diese Form des Grundeinkommens für einen Versuch am besten eignet. Der Anspruch auf das Grundeinkommen wird demnach mit der Einkommensteuerschuld verrechnet: Wer mit seiner Einkommensteuer unter einer bestimmten Grenze liegt, erhält eine Grundeinkommenszahlung; wer darüber liegt, erhält keine oder eine geringere Auszahlung.

Die Negative Einkommensteuer koppelt die Auszahlung des Grundeinkommens an eine steuerrechtliche Überprüfung von Einkommen. Der Steuerbetrag wird auf das Grundeinkommen angerechnet. Das heißt: Das Grundeinkommen wird mit der Einkommensteuerschuld verrechnet. 

Wer mit seiner Einkommensteuer über einer bestimmten Grenze liegt, bekommt kein Grundeinkommen ausgezahlt. Wer unterhalb dieser Grenze liegt bzw. kein zu versteuerndes Einkommen hat, erhält einen staatlichen Transfer in Form einer Negativen Einkommensteuer (formal eine Steuererstattung).

Wichtig war uns, dass die getestete Variante im Rahmen des Modellversuchs sinnvoll simuliert werden kann. Das trifft unseres Erachtens nur auf die Negative Einkommensteuer zu, denn das Steuer- und Sozialsystem können wir ja nicht verändern.

Das Pilotprojekt Grundeinkommen ist ein Meilenstein in der Grundeinkommensdebatte. Zum ersten Mal überhaupt wird das bedingungslose Grundeinkommen in Deutschland wissenschaftlich erprobt. Wir sind extrem gespannt auf die Ergebnisse.

Mit dem Pilotprojekt haben wir gemeinsam, dass beide Initiativen die Wirkung des Grundeinkommens erforschen wollen. 

Anders als das Pilotprojekt Grundeinkommen gehen wir aber den Weg, die Bevölkerung mit demokratischen Mitteln über Modellversuche abstimmen zu lassen. So können die Modellversuche aus staatlichen Geldern finanziert werden.

Unser Modellversuch soll möglichst repräsentativ sein. Wir wollen daher einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden. Es sollen komplette Haushalte an der Studie teilnehmen (und nicht einzelne Personen aus einem Haushalt). Jede Person im Haushalt hat dabei einen individuellen Anspruch auf Grundeinkommen. Die Teilnahme an der Studie ist dabei freiwillig. Wie genau der Auswahlprozess stattfindet, wird unser Forschungspartner bekannt geben, sobald der Modellversuch auf den Weg gebracht ist.

Die genaue Anrechnung von Einkommen legen die Forschenden fest. Vermutlich wird dabei zwischen zwei Arten von Einkommen unterschieden:

Aufs Grundeinkommen angerechnet werden voraussichtlich Einkommen, die für die Existenzsicherung gedacht sind (z. B. Kindergeld) oder existenzsichernde Sozialleistungen. Man kann also während der Teilnahme am Modellversuch nicht parallel einerseits Grundeinkommen und andererseits ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen. Andernfalls könnte man die Wirkung eines BGE, das existenzsichernde Leistungen zum Teil ersetzt, nicht wissenschaftlich erforschen.

Aufs Grundeinkommen nicht angerechnet werden Renten oder Erwerbseinkommen, da sie keine existenzsichernden staatlichen Leistungen sind, sondern Entlohnung für Erwerbsarbeit, Kindererziehungszeiten etc. Allerdings können diese Einkommen je nach Grundeinkommensmodell ggf. einem höheren Steuersatz unterworfen sein als heute.

FAQ Bürgerbegehren

Anders als Petitionen sind Volksentscheide und Bürgerentscheide verbindlich. Im Vergleich zum politischen Lobbying in den Parlamenten sind sie außerdem demokratischer, weil die Bürger*innen über ein konkretes politisches Gesetz (Volksentscheid) oder Fragestellung für ihre Gemeinde (Bürgerentscheid) abstimmen können.

So stellen wir sicher, dass die Entscheidung der Teilnahme der Stadt oder Gemeinde an dem Modellversuch bindend ist.

Die Einführung eines Grundeinkommens wäre eine weitreichende Veränderung unseres Sozial-, Wirtschafts- und Steuersystems - sie käme der Einführung eines neuen Gesellschaftsvertrags gleich. Wir möchten, dass sich jede*r Bürger*in in Deutschland dazu eine Meinung bilden und an der Entscheidung mitwirken kann. 

Und: Wir lieben die Demokratie! Wir möchten gemeinsam mit den Menschen in Deutschland übers Grundeinkommen sprechen, streiten und diskutieren, um die Debatte ein großes Stück voranzubringen.